Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: No 4843
    • Mitgliedstaat: Bulgarien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:„Ч.Е.Б.” AG und der Kunde В.Б.И.
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 18/08/2011
    • Gericht: Софийски градски сьд
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, Article 2 Unfair Contract Terms Directive, Article 6, 1.
  • Leitsatz
    Missbraeuchliche Klausel in AGB sind nichtig.
  • Sachverhalt
    * Das Regionale Gericht als I Instanz hat die negative Feststellungsklage von dem Kunden- Verbraucher von Strom, das er die Summe 1546.44 BGL nicht schuldet, abgewiesen.
    * Der Klaeger fochtet die Entschedung vor dem Stadtsgericht in Sofia wegen Widerspruch zu dem Gesetz an. Er behauptet, dass die I Instanz gesetzwidrig entschieden hat , dass die AG das Recht die Rechnungen fuer den gebrauchten Strom zu korrigieren hat.
    * Das Stadtsgericht hat folgendes festgestellt: Die Entscheidung der I Instanz ist nicht richtig; Die AG als Verkaeufer von Strom hat nach den AGB des Vertrags das Recht die Rechnungen fuer die vergangene Zeit zu korrigieren; Die Voraussetzung um die Rechnung zu korrigieren ist die Feststellung, dass der Kunde mehr Strom gebraucht als er bezahlt hat und die Ursache dafuer die gesetzwidrige Einwirkung von Verbrauchern auf die Geraete , die den gebrauchten Strom messen ist. In diesem Fall kann die AG mit einem Protokoll den Preis korrigieren. Das Protokoll soll von dem Kunden oder von 2 Zeugen unterschrieben werden sein.
    * Das Gericht hat diese Klausel in AGB als missbraeuchliche Klausel bestimmt und deshalb als nichtig. Auserdem hat der Beklagte nicht beweist, dass der Kunde ungemessenen Strom gebraucht hat und dass die Ursache die Einwirkung auf die Geraete ist. Das Protokoll wurde nur von einem Vertreter der AG unterschrieben.
    * Das Stadtsgericht als II Instanz hat die Entscheidung der I Instanz nicht bestaetigt. Spaeter wurde diese Entscheidung des Stadtsgericht von dem Kassationsgericht bestaetigt.
  • Rechtsfrage
    * Das Stadtsgericht als II Instanz hat die Entscheidung der I Instanz nicht bestaetigt. Spaeter wurde diese Entscheidung des Stadtsgericht von dem Kassationsgericht bestaetigt.
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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